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Entlassung

 

Eigenbeteiligung

Denken Sie bitte an die möglicherweise noch zu entrichtende Zuzahlung (Eigenbeteiligung). Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch (SGB) – Fünftes Buch (V) § 39 Abs. (4) festgelegt: „Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage je Kalendertag eine Eigenbeteiligung an das Krankenhaus, das diesen Betrag an die Krankenkasse weiterleitet.“

Diese Eigenbeteiligung beträgt 10,00 EUR pro Tag.

Wir bitten Sie, Ihre Eigenbeteiligung bei uns im Krankenhaus am Entlassungstag zu entrichten.

Ihre Zahlung nehmen die Mitarbeiterinnen von der Information im Eingangsbereich entgegen.

Ihren Eigenbeteiligungsbetrag können Sie an den angegebenen Stellen bar oder mit EC-Karte bezahlen. Kreditkarten können wir leider nicht annehmen.

Von der Bezahlung hier im Hause ausgenommen sind bei folgenden Krankenkassen versicherte Patienten:

  • AOK Sachsen/ Thüringen und Rheinland- Pfalz
  • Barmer 
  • DAK 
  • BKK Deutsche, Audi, FTE und Pfalz 
  • Alle Berufsgenossenschaften
  • Alle privaten Krankenversicherungen
  • Polizei, Bundeswehr, Sozialamt 
  •  Entbindungen 

Hier wird der Eigenanteil durch die jeweilige Krankenkasse selbst eingefordert.

Pleissental-Klinik GmbH
Ronneburger Str. 106
08412 Werdau
Telefon: 03761 / 444 0
Telefax: 03761 / 444 444
E-Mail: info@pleissental-klinik.de

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