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Entlassung
 

Bitte kontrollieren Sie am Entlassungstag, ob alle Ihre persönlichen Sachen eingepackt sind. Falls Sie unser Patiententelefon benutzt haben, melden Sie dieses bitte ab. Das Telefonkartenguthaben lassen Sie sich bitte am Kassenautomaten auszahlen.

Denken Sie bitte unbedingt an die möglicherweise noch zu entrichtende Zuzahlung (Eigenbeteiligung). Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch
(SGB) – Fünftes Buch (V) § 39 Abs. (4) festgelegt: »Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Kranken-
hausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage je Kalendertag eine Eigenbeteiligung an das Krankenhaus, das diesen Betrag
an die Krankenkasse weiterleitet


Diese Eigenbeteiligung beträgt ab 01.01.2004: 10,00 EUR.


Wir bitten Sie, Ihre Eigenbeteiligung bei uns im Krankenhaus zu entrichten. Das können Sie, sobald Ihr Entlassungstag feststeht. Natürlich ist das auch am Entlassungstag möglich.

Ihre Zahlung nehmen entgegen

die Patientenaufnahme während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 7:00 Uhr – 16:00 Uhr
die Information im Eingangsbereich außerhalb der Öffnungszeiten der Patientenaufnahme unseres Krankenhauses.
 


Damit besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit für die Bezahlung der Eigenbeteili-
gung. Ihren Eigenbeteiligungsbetrag können Sie an den angegebenen Stellen
bar oder mit EC-Karte bezahlen. Kreditkarten können wir leider nicht annehmen.

Die Rechnung für unsere erbrachten Leistungen
Als gesetzlich- oder privatversicherter Patient werden Sie damit kaum belastet. Die Rechnung erhält Ihre Krankenkasse. Lediglich als Selbstzahler, wenn Sie nicht oder für bestimmte Leistungen (z. B. Wahlleistungen) nicht versichert sind, erreicht Sie eine Rechnung.